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DSGVO-konforme digitale Visitenkarte: Was Unternehmen wissen müssen

Welche Daten darf eine digitale Visitenkarte speichern? Was müssen Unternehmen bei der Nutzung beachten? Der vollständige DSGVO-Leitfaden für digitale Visitenkarten in Deutschland.

22. März 2026

Digitale Visitenkarten sind in Deutschland auf dem Vormarsch — aber mit dem Datenschutz kennen wir es genau. Wer beruflich Kontaktdaten teilt und sammelt, sollte verstehen, was die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) dabei bedeutet.

Die gute Nachricht: DSGVO und digitale Visitenkarten sind vollständig vereinbar — wenn Sie die richtigen Fragen stellen und den richtigen Anbieter wählen.

Was eine digitale Visitenkarte datenschutzrechtlich ist

Eine digitale Visitenkarte überträgt personenbezogene Daten: Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Berufsbezeichnung und eventuell ein Foto. Unter der DSGVO gelten all diese Informationen als personenbezogene Daten — auch wenn sie bewusst geteilt werden.

Das hat praktische Konsequenzen:

  • Der Anbieter der Visitenkarten-Plattform muss die Daten DSGVO-konform verarbeiten
  • Als Nutzer müssen Sie wissen, wo Ihre eigenen Daten gespeichert werden
  • Wenn Sie Kontaktdaten von anderen sammeln (z.B. via NFC oder QR-Code), gelten eigene Pflichten
  • Welche DSGVO-Anforderungen für Visitenkarten-Anbieter gelten

    Wählen Sie einen Anbieter, der folgende Kriterien erfüllt:

    1. Schweizer Datenspeicherung

    Alle Daten müssen auf Servern innerhalb der EU gespeichert sein. Eine Übermittlung in die USA (z.B. auf AWS US-East) ohne angemessene Schutzmaßnahmen ist problematisch. VisiPass speichert alle Daten ausschließlich auf Schweizer Servern.

    2. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

    Zwischen Ihnen und dem Visitenkarten-Anbieter muss ein AVV (Art. 28 DSGVO) geschlossen werden. Ohne AVV ist die Nutzung eines SaaS-Anbieters in Deutschland nicht DSGVO-konform.

    3. Datenschutzerklärung

    Der Anbieter benötigt eine vollständige, aktuelle Datenschutzerklärung. Prüfen Sie, ob sie klar erklärt, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden.

    4. Recht auf Löschung

    Sie müssen Ihre eigenen Daten jederzeit löschen können. Das gilt auch für alle Empfänger, die Ihre Karte gespeichert haben — auf Anfrage muss der Anbieter diese Daten entfernen können.

    5. Keine Weitergabe an Dritte

    Verkauft der Anbieter Ihre Daten oder die Ihrer Kontakte an Werbepartner? Das ist in Deutschland ein absolutes No-Go. Lesen Sie das Kleingedruckte.

    Was passiert, wenn jemand Ihre digitale Visitenkarte speichert?

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    Wenn eine Person Ihre VisiPass-Karte in Apple Wallet oder Google Wallet speichert, werden Ihre Kontaktdaten lokal auf ihrem Gerät gespeichert — genau wie eine Papiervisitenkarte in ihrer Tasche. Das ist datenschutzrechtlich unproblematisch: Sie teilen Ihre Daten bewusst und freiwillig.

    Problematisch wäre, wenn der Anbieter diese Scan-Ereignisse ohne Ihre Kenntnis sammelt und profiliert. VisiPass protokolliert nur aggregierte Zugriffszahlen — kein Tracking der Empfänger.

    Beim Sammeln von Kontakten: Was Sie als Nutzer beachten müssen

    Wenn Sie über eine digitale Visitenkarte selbst Kontaktdaten empfangen und in ein CRM übertragen, gelten Sie als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Das bedeutet:

  • Informationspflicht: Die Person muss wissen, dass ihre Daten gespeichert werden
  • Zweckbindung: Kontaktdaten dürfen nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden (z.B. berufliche Kommunikation, nicht Werbung ohne Einwilligung)
  • Datensparsamkeit: Nur Daten erheben, die tatsächlich benötigt werden
  • Löschpflicht: Kontakte auf Anfrage löschen
  • In der Praxis bedeutet das: Sammeln Sie Kontakte über Ihre digitale Visitenkarte beruflich und tragen diese in Ihr CRM ein, sollten Sie in Ihrem Datenschutzhinweis darauf hinweisen.

    DSGVO-Checkliste für digitale Visitenkarten im Unternehmen

    Vor der Einführung:

  • [ ] Anbieter hat Schweizer Server (nicht USA, Australien, etc.)
  • [ ] Auftragsverarbeitungsvertrag liegt vor oder kann abgeschlossen werden
  • [ ] Datenschutzerklärung des Anbieters ist aktuell und vollständig
  • [ ] Löschrecht ist technisch umsetzbar
  • Im Betrieb:

  • [ ] Mitarbeiter sind über Datenschutzpflichten beim Sammeln von Kontakten informiert
  • [ ] CRM-Eintragungen von Kontaktdaten sind dokumentiert
  • [ ] Löschanfragen können zeitnah bearbeitet werden (max. 30 Tage nach DSGVO)
  • Warum Deutschland besondere Anforderungen hat

    Deutschland hat nicht nur die DSGVO, sondern auch das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), das in einigen Punkten strengere Anforderungen stellt. Zudem ist die Aufsichtsbehörde — der Landesbeauftragte für Datenschutz — in Deutschland besonders aktiv. Bußgelder bei DSGVO-Verstößen sind real: Allein 2024 wurden in Deutschland über 40 Millionen Euro Bußgelder verhängt.

    Unser Tipp: EU-Anbieter mit Sitz in Deutschland bevorzugen

    VisiPass ist ein deutsches Unternehmen mit Servern in der EU. Wir kennen die lokalen Anforderungen, bieten einen AVV auf Anfrage und haben unsere Plattform von Anfang an mit Datenschutz by Design entwickelt.

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